Am 28.08. waren wir morgens um 09:00 Uhr beim Jugendamt. Auf dem Programm standen die Vaterschaftsanerkennung und das Erklären der gemeinsamen Sorge. Ich hatte den Termin Anfang August, knapp 4 Wochen vorher, vereinbart – eher war es leider nicht möglich. Damit spielt das Jugendamt schon fast in der Liga „Facharzttermin für gesetzlich Versicherte“ 😀 Aber es ist schon echt übel, wenn man so lange warten muss. Gott sei Dank liegt der berechnete Geburtstermin noch etwas entfernt (25.9.). Somit hatte ich keine Bedenken, dass es zu knapp werden könnte. Aber: Bei Babys kann man sich nie sicher sein, wann sie sich auf den Weg machen möchten…
Da wir vor der Geburt beide Erklärungen abgeben wollten, war klar, dass wir zum Jugendamt müssen. Wer nur die Vaterschaft anerkennen lassen möchte, kann dies auch beim zuständigem Standesamt oder vom Notar beurkunden lassen. Bei manchen Standesämtern kostet die Vaterschaftsanerkennung eine Gebühr – beim Jugendamt kostet es (derzeit) noch nichts. Verheiratete können sich das Gerenne übrigens sparen, da Sorgerecht und Vaterschaft dort gesetzlich geregelt sind. Wir wollen uns mit der Hochzeit aber noch Zeit lassen.
Der Termin selber ging relativ fix: Nach knapp einer Stunde, in der viel vorgelesen und aufgeklärt wurde, konnten wir die Urkunden unterschreiben. Benötigt wurden nur unsere Personalausweise, um die Daten aufzunehmen. Dann mussten wir noch Fragen zur geplanten Entbindung (insbesondere der geplante Ort) beantworten, damit die Unterlagen schon im Vorfeld an das zuständige Standesamt geschickt werden können.
Beide Erklärungen mussten getrennt erstellt werden, da sie im Fall der Fälle unabhängig voneinander angefochten werden können. Es folgte eine offizielle Belehrung, welche Rechten und Pflichten sich für uns daraus ergeben. Die Schriftstücke wurden jeweils in zwei Ausfertigungen (für Mutter und Vater) ausgedruckt, verlesen und von uns unterzeichnet.
Und wieder einen Punkt auf unseren langen Liste abgehakt.
Sowas finde ich gut! Da fühlt sich der Papa sicherlich auch gleich besser, wenn das Sorgerecht eingeräumt wird. Finde die Regelung zwar auch ein wenig komisch, dass nicht von Anfang an gemeinsames Sorgerecht vorgesehen ist, aber hat wahrscheinlich Gründe… 😉